Alle neuen Kinofilme werden von den Experten der Jugendmedienkommission des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur begutachtet. Die Filme werden je nach Inhalt mit folgenden Alterskennzeichnungen versehen:
- freigegeben für alle Altersstufen (jugendfrei)
- freigegeben ab 6 Jahren
- freigegeben ab 8 Jahren
- freigegeben ab 10 Jahren
- freigegeben ab 12 Jahren
- freigegeben ab 14 Jahren
- freigegeben ab 16 Jahren
Alterskontrollen sind keine Schikane, sondern eine gesetzliche Vorgabe, da wir uns sonst als Kinobetreiber strafbar machen. Unser Ziel ist immer, dass unsere Gäste Filme ansehen können!
WICHTIG:
Die Alterskennzeichnung der Jugendmedienkommission ist die Basisinformation für die Gesetzgebung der Bundesländer. In der Praxis wird die empfohlene Alterskennzeichnung also auch Bestandteil des jeweiligen Jugendschutzgesetzes. Diese ist für Besucher und Kino gesetzlich bindend und kann für Kinder in Begleitung von Erwachsenen NICHT unterschritten werden (außer Sonderregelung in der Steiermark). Bei Gesetzesübertretungen drohen Strafen bis zu EUR 700,-. Bitte nimm einen Lichtbildausweis ins Kino mit, damit wir dein Alter ggf. kontrollieren können.
Sonderregelung für die Steiermark:
Kinder und Jugendliche in Begleitung einer Aufsichtsperson dürfen auch Filmvorführungen besuchen, für die eine um höchstens drei Jahre höhere Altersstufe festgelegt worden ist, sofern es sich nicht um Filme handelt, für die Jugendverbot (freigegeben ab 16 Jahre) gilt.